Was unser Angebot von einem Marktplatz unterscheidet
Auf großen Gebrauchtwagenportalen stehen Fahrzeuge von tausenden verschiedenen Anbietern. Wer das Auto vorher gefahren hat, wie es gewartet wurde und ob die Angaben stimmen, lässt sich für den Käufer kaum überprüfen. Unser Bestand entsteht anders: Jedes Fahrzeug, das wir weitergeben, haben wir zuvor selbst von seinem Vorbesitzer gekauft.
Das heißt konkret: Wir haben die Zulassungsbescheinigung in der Hand gehabt, das Serviceheft gesehen, das Auto persönlich begutachtet und mit dem Vorbesitzer über den Zustand gesprochen. Diese Informationen geben wir beim Verkauf weiter.
So läuft der Kauf ab
- Sagen Sie uns, was Sie suchen. Marke, Modell, Budget, gewünschte Ausstattung und in welcher Region Sie das Fahrzeug abholen möchten. Je konkreter, desto gezielter können wir suchen.
- Wir melden uns mit passenden Fahrzeugen. Sobald ein Auto aus unserem Ankauf zu Ihren Wünschen passt, bekommen Sie die vollständigen Daten inklusive Fotos und der uns bekannten Historie.
- Besichtigung und Probefahrt. Am Standort, an dem das Fahrzeug steht. Nehmen Sie sich Zeit - eine Probefahrt über verschiedene Straßentypen sagt mehr aus als eine Runde um den Block.
- Kaufvertrag und Übergabe. Mit gesetzlicher Sachmängelhaftung. Auf Wunsch übernehmen wir die Zulassung, dann können Sie direkt losfahren.
Eine Übersicht aller Standorte mit Adressen und Öffnungszeiten finden Sie unter Standorte.
Gewährleistung: der wichtigste Unterschied zum Privatkauf
Beim Kauf von einer Privatperson wird die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag praktisch immer ausgeschlossen - der berühmte Satz „gekauft wie gesehen". Tritt zwei Wochen später ein Getriebeschaden auf, tragen Sie die Kosten allein.
Beim Kauf von einem gewerblichen Händler ist das anders. Für Gebrauchtwagen gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von einem Jahr, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann. Zeigt sich innerhalb dieser Frist ein Mangel, der schon bei der Übergabe vorhanden war, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung.
Hinweis: Sachmängelhaftung ist keine Garantie. Sie deckt Mängel ab, die bereits bei Übergabe bestanden - nicht den normalen Verschleiß danach. Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist ein freiwilliges, kostenpflichtiges Produkt und etwas anderes.
Worauf Sie bei jedem Gebrauchtwagen achten sollten
- Papiere zuerst Stimmen Fahrgestellnummer, Halterzahl und Erstzulassung in Teil I und Teil II überein? Liegt Teil II im Original vor?
- Serviceintervalle Lückenloses Scheckheft, dokumentierter Zahnriemenwechsel und nachvollziehbare Kilometerentwicklung in den Rechnungen.
- Karosserie im Licht Ungleiche Spaltmaße, abweichende Lacktöne und Überlackierungen an Gummidichtungen deuten auf Unfallreparaturen hin.
- Verschleißteile Reifenprofil und -alter, Bremsscheibenrand, Zustand der Wischerblätter - kleine Posten, die in Summe schnell dreistellig werden.
- Probefahrt mit Plan Kaltstart, Stadtverkehr, Landstraße und wenn möglich Autobahn. Radio aus, auf Geräusche und Vibrationen achten.
- Restlaufzeit HU Eine frisch bestandene Hauptuntersuchung spart Ihnen nicht nur die Gebühr, sondern auch die Unsicherheit über anstehende Reparaturen.
Altes Auto in Zahlung geben
Wenn Sie Ihr bisheriges Fahrzeug abgeben möchten, müssen Sie es nicht getrennt verkaufen. Lassen Sie es zuerst kostenlos bewerten - der Ankaufspreis lässt sich direkt mit dem Kaufpreis des neuen Fahrzeugs verrechnen. Sie haben dann nur einen Termin, einen Ansprechpartner und zahlen lediglich die Differenz.
Wie sich Ankauf, Privatverkauf und Inzahlungnahme preislich zueinander verhalten, haben wir unter Unser Preis im Vergleich gegenübergestellt.