Hinweis: wievielkostetmeinauto.de ist kein Versicherungsvermittler und bietet keine Versicherungsverträge an. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierungshilfe rund um den Fahrzeugwechsel und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Versicherung oder einen zugelassenen Versicherungsmakler.
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen
Der wichtigste Punkt vorweg: Ihr Versicherungsvertrag endet nicht automatisch, wenn Sie das Fahrzeug übergeben. Er läuft weiter, bis die Versicherung vom Halterwechsel erfährt. Wer das vergisst, zahlt Beiträge für ein Auto, das ihm längst nicht mehr gehört.
- Verkauf melden. Informieren Sie Ihre Versicherung schriftlich - per Portal, E-Mail oder Brief - über den Verkauf. Nennen Sie das Übergabedatum und legen Sie eine Kopie des Kaufvertrags bei.
- Ummeldung abwarten. Beim Verkauf an einen gewerblichen Ankäufer übernimmt dieser die Ummeldung. Der Versicherungsvertrag geht formal zunächst auf den Käufer über und endet mit der Ummeldung.
- Beitrag zurückholen. Zu viel gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet. Prüfen Sie nach etwa vier Wochen, ob die Gutschrift eingegangen ist.
- SF-Rabatt sichern. Lassen Sie sich Ihre Schadenfreiheitsklasse schriftlich bestätigen, wenn Sie nicht sofort ein neues Fahrzeug anmelden.
Der Schadenfreiheitsrabatt: Ihr wertvollster unsichtbarer Besitz
Nach vielen unfallfreien Jahren liegt die Schadenfreiheitsklasse oft in einem Bereich, in dem Sie nur noch einen Bruchteil des Grundbeitrags zahlen. Dieser Rabatt hängt an Ihnen als Person, nicht am Fahrzeug - und lässt sich deshalb auf Ihr nächstes Auto mitnehmen.
Wichtig sind die Fristen: Melden Sie innerhalb von zwölf Monaten ein neues Fahrzeug an, wird die Einstufung in der Regel unverändert übernommen. Lassen Sie mehr Zeit verstreichen, stufen viele Versicherer zurück. Planen Sie eine längere Pause - etwa einen Auslandsaufenthalt -, fragen Sie nach einer beitragsfreien Ruheversicherung. Sie friert die Einstufung ein.
Der SF-Rabatt kann außerdem innerhalb der Familie übertragen werden, etwa von Eltern auf Kinder. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer erheblich, deshalb lohnt hier eine gezielte Nachfrage.
Wenn Sie ein Auto kaufen
Ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung. Der Ablauf ist unkompliziert, sollte aber vor dem Zulassungstermin erledigt sein:
- eVB-Nummer anfordern. Bei der Versicherung Ihrer Wahl. Der siebenstellige Code kommt meist innerhalb von Minuten per E-Mail oder SMS und ist kostenlos.
- Zulassen. Mit eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, HU-Nachweis und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Auf Wunsch übernehmen wir die Zulassung.
- Endgültigen Vertrag prüfen. Die eVB ist nur eine Deckungszusage. Prüfen Sie im finalen Vertrag Deckungssummen, Selbstbeteiligung und eingeschlossene Leistungen wie Werkstattbindung oder Schutzbrief.
Teilkasko oder Vollkasko - eine Frage des Zeitwerts
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Alles darüber hinaus ist freiwillig:
| Schadensart | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schaden am fremden Fahrzeug | Ja | Ja | Ja |
| Diebstahl | Nein | Ja | Ja |
| Hagel, Sturm, Überschwemmung | Nein | Ja | Ja |
| Glasbruch, Wildunfall, Marderbiss | Nein | Ja | Ja |
| Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Auto | Nein | Nein | Ja |
| Vandalismus | Nein | Nein | Ja |
Die Faustregel: Je geringer der Zeitwert Ihres Fahrzeugs, desto eher genügt Teilkasko. Denn im Totalschadensfall ersetzt auch die Vollkasko höchstens den Wiederbeschaffungswert - und wenn der nur noch niedrig ist, steht die höhere Prämie in keinem Verhältnis. Wo Ihr Auto aktuell steht, zeigt Ihnen eine kostenlose Fahrzeugbewertung.
Was den Beitrag beeinflusst
- Typklasse Ergibt sich aus der Schadensbilanz des jeweiligen Fahrzeugmodells.
- Regionalklasse Abhängig vom Zulassungsbezirk und dessen Schadenshäufigkeit.
- Schadenfreiheitsklasse Der größte individuelle Hebel - jedes unfallfreie Jahr zählt.
- Jährliche Fahrleistung Realistisch angeben; deutliche Überschreitungen können teuer werden.
- Selbstbeteiligung Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie spürbar.
- Nutzerkreis und Stellplatz Wer fährt das Auto, und steht es nachts in einer Garage?
Checkliste zum Abhaken
Beim Verkauf:
- Versicherung über den Verkauf informieren
- Kopie des Kaufvertrags einreichen
- Beitragserstattung prüfen
- SF-Klasse schriftlich bestätigen lassen
- Persönliche Daten aus dem Infotainment löschen
Beim Kauf:
- eVB-Nummer vor dem Zulassungstermin besorgen
- Typ- und Regionalklasse des Wunschfahrzeugs vorab prüfen
- SF-Rabatt aus dem Vorfahrzeug übertragen lassen
- Entscheiden: Teil- oder Vollkasko, welche Selbstbeteiligung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bereithalten