Das Grundproblem: Der Brief liegt bei der Bank
Bei den meisten Finanzierungen ist das Fahrzeug bis zur letzten Rate sicherungsübereignet - die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt bei der Bank. Verkaufen kannst du erst, wenn die Restschuld abgelöst ist und du den Brief in den Händen hältst.
Schritt 1: Ablösesumme anfragen
Frag bei deiner Bank die aktuelle Ablösesumme (Restschuld inklusive eventueller Vorfälligkeitsentschädigung) an. Diese Auskunft ist kostenlos und unverbindlich - und die Grundlage für deine ganze Rechnung.
Schritt 2: Verkaufspreis ermitteln
Lass dein Auto bewerten, bevor du kündigst oder ablöst. Liegt das Ankaufangebot über der Ablösesumme, bleibt dir nach der Ablösung Geld übrig. Liegt es darunter, weißt du, wie viel du zuschießen müsstest - auch das ist manchmal sinnvoll, etwa wenn die Raten drücken.
Schritt 3: Ablösen und verkaufen
Zwei übliche Wege:
- Du löst selbst ab: Du zahlst die Restschuld, erhältst den Brief und verkaufst danach ganz normal.
- Der Händler übernimmt die Abwicklung: Viele Ankäufer (auch wir) zahlen die Ablösesumme direkt an die Bank und den Differenzbetrag an dich - du musst nicht in Vorleistung gehen.
Unser Tipp
Sprich das Thema Finanzierung gleich bei der Bewertung offen an. Dann kalkulieren wir die Abwicklung von Anfang an mit ein und die Übergabe läuft in einem einzigen Termin.